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Alternativmedizin in Österreich: Was zahlt die private Krankenversicherung wirklich?

Private Krankenverischerung und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) Akupunktur

Ayurveda, Homöopathie, TCM oder Bachblüten – viele nutzen solche Behandlungen, weil sie ganzheitlicher betreut werden wollen oder weil sie eine neue Form der Heilbehandlung probieren möchten. Die Kostenfrage ist dabei schnell geklärt: Ohne private Krankenversicherung zahlen Sie Alternativmedizin in der Praxis komplett selbst.


Die 2 Regeln zur Kostenerstattung 

Regel 1: Wenn die gesetzliche Kasse (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA etc.) einen Teil übernimmt, füllt die private Krankenversicherung (PKV) auf 100 % des Rechnungsbetrags auf – bis zur tariflichen Jahreshöchstleistung.

Regel 2: Wenn die gesetzliche Kasse keine Leistung erbringt (bei Alternativmedizin zu 99 % der Fall), erstattet die PKV 80 % des Rechnungsbetrags.
Ohne PKV bleibt die Eigenleistung 100 %.

Wann ist Alternativmedizin überhaupt erstattungsfähig? 🩺

Alternativmedizinische Heilbehandlungen werden erstattet, wenn sie entweder durch Ärzt:innen erbracht werden – oder durch Personen mit nachweisbarer entsprechender Ausbildung (in diesem Fall mit ärztlicher Verordnung).

🌿 Welche Methoden zählen hier zur Alternativmedizin?

Diese Methoden sind im Leistungsbereich „alternativmedizinische Arztleistungen & alternative Heilbehandlungen“ enthalten (abhängig von Versicherung & Tarif).

  • Anthroposophische Medizin
  • Aromatherapie
  • Ayurveda
  • Bachblütentherapie
  • Biochemie nach Schüßler
  • Bioresonanztherapie
  • Eigenblutbehandlung
  • Homöopathie
  • Hypnose
  • Kinesiologie
  • Klangtherapie / Musiktherapie
  • Neuraltherapie
  • Ozon-Therapie
  • Phytotherapie
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) inkl. Akupunktur, Ohrakupunktur, Moxibustion, Schröpfen, Kräuterheilkunde
  • Qi Gong

Wichtig zur Abgrenzung: Physikalische/physiotherapeutische Behandlungen (z.B. Osteopathie, Craniosacraltherapie etc.) sind ein eigener Leistungsbereich und zählen nicht zum Leistungsbereich der Alternativmedizin.

3 Beispiele – gleiche Rechnung, 3 Ergebnisse 🎯

Eine Rechnung. Drei Welten. Und plötzlich ist glasklar, warum man ohne PKV 100 % selbst zahlt.

Wir nehmen in allen Fällen dieselbe Höhe der Arzt-Rechnung mit € 150.

Szenario

Leistung
Krankenkasse
Leistung
PKV

Eigenleistung

1) Krankenkasse zahlt + PKV

€ 30€ 120€ 0

2) Krankenkasse zahlt 0 € + PKV

€ 0€ 120€ 30

3) Krankenkasse zahlt 0 € ohne PKV

€ 0€ 0€ 150

Merksatz:
     Kassenanteil vorhanden → PKV ergänzt auf 100 % (bis zur tariflichen Jahreshöchstleistung).
     Kein Kassenanteil → PKV erstattet 80 %.
    ❌ Ohne PKV bleibt bei Alternativmedizin in der Praxis: 100 % selbst zahlen.

3 Dinge, die Sie vorab wissen sollten ⚠️

  1. Jahreshöchstleistung zählt: Auch wenn die Logik „80 % oder 100 %“ klar ist – die Auszahlung erfolgt bis zur Jahreshöchstleistung Ihres gewählten Tarifs.
  2. Kassenleistung ist die Ausnahme: Bei Alternativmedizin greift in der Praxis fast immer die 80 %-Regel.
  3. Formalia entscheiden: Behandlung durch Ärzt:innen oder qualifizierte Personen mit ärztlicher Verordnung – sonst muss eine Rechnung als nicht erstattungsfähig eingestuft werden.

Fazit 💡

Bei Alternativmedizin ist die entscheidende Frage nicht „ob es beliebt ist“, sondern wer es bezahlt. Und da ist die Realität klar: Ohne PKV zahlen Patient:innen 100 % selbst. Mit PKV wird es planbar – meist über die 80 %-Erstattung, und sobald die gesetzliche Kasse mitträgt, wird auf 100 % ergänzt (bis zur Jahreshöchstleistung).

Warum 🤝

Weil wir zu 100 % auf private Krankenversicherung spezialisiert sind. Wir geben keine „Tarif-Auswahl“, sondern eine klare Empfehlung: Was passt zu Ihren Wünschen & Ihrer Lebenssituation – und was können Sie weglassen?

Was unsere Kund:innen bei uns bekommen:

  • klare Empfehlung statt Tarif-Chinesisch
  • ehrliche Einschätzung zur Risikoprüfung (was realistisch versicherbar ist – und was nicht)
  • bestes Preis-Leistungs-Verhältnis statt überladener Bausteine
  • und messbares Vertrauen: über 800 Fünf-Sterne-Bewertungen

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